Kapitalabfindungen berufsständischer Versorgungswerke ermäßigt zu besteuern
Kapitalabfindungen, die berufsständische Versorgungswerke ihren Versicherten auszahlen, sind seit 2005 steuerpflichtig. Ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Alterseinkünftegesetzes unterliegen solche Geldzuflüsse der Besteuerung.
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