Zu den Mindestangaben im Impressum einer Website
Verkaufsplattformen im Internet sind häufig Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen. Das Interesse des Verbraucherschutzes an größtmöglicher Transparenz trifft auf die Interessen der gewerblichen Anbieter, denen all zu viel Offenheit nicht immer in den Kram passt. Was ein gewerblicher Verkäufer im Impressum seiner Website aufzulisten hat, konkretisierte das Landgericht Bamberg.
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