Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Gesetzlich Krankenversicherte müssen beim Arzt künftig ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die kleine Karte zeigt ein Foto des Versicherten und auf dem Chip sind einige Stammdaten gespeichert, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Krankenversichertennummer.
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