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Recht
Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
Gesetzlich Krankenversicherte müssen beim Arzt künftig ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die kleine Karte zeigt ein Foto des Versicherten und auf dem Chip sind einige Stammdaten gespeichert, zum Beispiel Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift und Krankenversichertennummer. Später dann können die Versicherten selbst entscheiden, ob auch medizinische Informationen wie Notfalldaten, eine Dokumentation über Arzneimittel oder eine Organspende-Erklärung auf der Karte gespeichert werden sollen. Die herkömmliche Chipkarte verliert ihre Gültigkeit und zwar unabhängig vom aufgedruckten Datum. Patienten, die noch keine neue Karte haben, werden vom Arzt zwar behandelt, müssen aber binnen zehn Tagen einen Nachweis über die bestehende Krankenversicherung in der Praxis nachreichen.
Ansonsten darf der Arzt dem Patienten die Kosten privat in Rechnung stellen – und das kann teuer werden.
© Steueranwalt Disqué
26.12.2013
www.disque.de