Recht

Gemischt veranlasste Aufwendungen

Gemischt veranlasste Aufwendungen

Aufwendungen, die sowohl privat als auch beruflich oder betrieblich veranlasst sind, blieben bisher in voller Höhe steuerlich unberücksichtigt. Nach einem jüngst ergangenen Urteil des Bundesfinanzhofes ist bei Reisekosten nunmehr der anteilige Abzug statthaft, wenn der beruflich veranlasste Teil der Reise nicht von untergeordneter Bedeutung ist.
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