Steuerfreie Geschenke an Mitarbeiter
Kleine Aufmerksamkeiten motivieren die Mitarbeiter. Es bereitet einfach Freude, wenn der Chef mit einem Geburtstagsblumenstrauß vorbeischaut. Seit dem 1. Januar 2015 dürfen Arbeitgeber bei Geschenken an Mitarbeiter sogar etwas großzügiger sein. Grundsätzlich sind alle Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Mitarbeiter Arbeitslohn und sind daher zu versteuern.
Mehr Informationen