Privatnutzung von Firmenwagen
Hintergrund: Wird ein zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutztes Fahrzeug (Kfz) auch privat genutzt, ist für den privaten Nutzungsanteil eine den Gewinn erhöhende Entnahme anzusetzen. Diese ist grundsätzlich mit einem Prozent des Kfz-Listenpreises pro Monat zu bemessen. Wird ein Fahrtenbuch geführt, kann der private Nutzungsanteil auch anhand der tatsächlich auf die Privatfahrten
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