Dienstwagen bei Ehegattenarbeitsverhältnissen
Wird der Ehegatte im Betrieb des Partners beschäftigt, darf er auch einen Dienstwagen bekommen und diesen für private Fahrten nutzen. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof (BFH) diese gängige Praxis bestätigt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass die zwischen den Ehegatten getroffenen Vereinbarungen „fremdüblich“ sind.
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