Hinweis auf Einspruch per E-Mail entbehrlich
Rechtsbehelfsbelehrungen in Steuerbescheiden müssen keinen Hinweis darauf enthalten, dass der Einspruch auch per E-Mail eingelegt werden kann. Es reiche aus, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung hinsichtlich der Formerfordernisse für die Einlegung eines Einspruchs den Wortlaut des § 357 Absatz 1 Satz 1 Abgabenordnung zutreffend - hier: "schriftlich" - wiedergibt.
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