Steuerliche Neuregelungen zum Jahreswechsel
Zum Jahreswechsel 2022/2023 treten umfangreiche steuerliche Änderungen in Kraft. Das Wichtigste im Überblick:
Der Grundfreibetrag steigt ab dem Jahr 2023 um 561 € auf 10.908 €. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 10.908 € verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 21.816 €.
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