Steuern

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung auch die elektronische Rechnungsstellung vereinfacht. Durch Gleichstellung von Papier- und elektronischer Rechnung wurden die bisher sehr hohen Anforderungen an elektronisch übermittelte Rechnungen erheblich herabgesetzt und liberalisiert. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der elektronisch versandten Rechnungen zukünftig stark ansteigt. Der Gesetzgeber hat insbesondere auch darauf geachtet, die elektronische Rechnungsstellung technologieneutral auszugestalten. Das bedeutet, dass kein bestimmtes technisches Übermittlungsverfahren vorgeschrieben ist. Der Rechnungsaussteller ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, in welcher Weise er Rechnungen übermittelt, sofern der Empfänger dem zugestimmt hat. Eine elektronische Signatur ist nicht mehr vorgeschrieben, kann aber gleichwohl verwendet werden.
Der Vereinfachungseffekt für den Unternehmer besteht darin, dass er zukünftig auf aufwendige Signatur- oder Datenaustauschverfahren verzichten kann.

Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung

Stattdessen kann er auf vorhandene innerbetriebliche Kontrollverfahren zurückgreifen, die er bereits aus betriebswirtschaftlichen Gründen zur Überprüfung seiner Zahlungsverpflichtungen verwendet. Für die Verwaltung ist die Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung nicht mit Verwaltungsmehraufwand verbunden.
Wegen der enormen Bedeutung der Änderung für die Wirtschaftsbeteiligten sind die Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung bereits rückwirkend zum 1. Juli 2011 in Kraft getreten.

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