Steuern

Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben einem Hauptwohnsitz am privaten Wohnort noch einen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort unterhält. Die Kosten für die Zweitwohnung kann er dann grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
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