Steuern

Acht Jahre Verlust ist noch keine Liebhaberei

Acht Jahre Verlust ist noch keine Liebhaberei

Wer neben seinem Hauptberuf als Arbeitnehmer in einem anderen Bundesland an Wochenenden und im Urlaub im gleichen Berufszweig nebenberuflich selbstständig tätig ist, dem darf der Verlust aus diesem Nebenerwerb vom Finanzamt nicht mit der Behauptung versagt werden, es handele sich steuerlich um eine sogenannte "Liebhaberei".
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