Barlohnerhöhungen erfreuen sich bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit, da ein Großteil der Lohnerhöhung der Steuerprogression und den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer fällt.
Unentgeltliche Zurverfügungstellung von Sportanlagen durch Arbeitgeber unterliegt Umsatzsteuer
Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten für gesundheitsfördernde Trainingsmaßnahmen der Arbeitnehmer, ist dies im betrieblichen Interesse, wenn die geförderte Maßnahme einer spezifisch berufsbedingten Beeinträchtigung der Gesundheit des Arbeitnehmers vorbeugt oder ihr entgegenwirkt.
Steuerfreie Einnahmen für nebenberufliche Übungsleitertätigkeit
Einnahmen für nebenberufliche und ehrenamtliche Übungsleiter sind bis zu 2.400 € im Jahr steuerfrei. Dieser Freibetrag wird nicht zeitanteilig gekürzt, wenn die steuerbegünstigte Tätigkeit nur einige Monate ausgeübt wird. Werden verschiedene begünstigte Tätigkeiten ausgeübt, gibt es den Freibetrag nur einmal.
Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes verpflichtet, seine Arbeitnehmer bei Anwendung einer von ihm selbst gesetzten Regelung gleich zu behandeln, das schließt Ungleichbehandlungen auf Grund sachlicher
Unterschiede allerdings nicht aus. Dies zeigt ein Fall, den das Bundesarbeitsgericht entschieden hat.