Steuern

Zu späte Selbstanzeige ist unwirksam

Zu späte Selbstanzeige ist unwirksam

Wer Steuern hinterzogen hat, kann sich selbst anzeigen und dadurch einer Strafe entgehen. Doch für die Selbstanzeige ist es manchmal schon zu spät. Das ist beispielsweise nach dem Erscheinen eines Amtsträgers der Fall, bei Einleitung eines Steuerstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens oder bei Tatentdeckung.
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Steuern

Verhalten bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung

Verhalten bei Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung

Nach einer halbjährigen Phase relativer Ruhe („Corona-Frieden“) häufen sich in jüngster Zeit wieder Hausdurchsuchungen durch die Steuerfahndung. Gesunkene Steuereinnahmen und eine schleppende Steuermoral ermutigen den Fiskus offensichtlich, wieder in den Angriffsmodus zu schalten.
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