Doppelte Haushaltsführung auch innerhalb der Stadtgrenzen möglich
Eine doppelte Haushaltsführung ist grundsätzlich auch innerhalb einer großflächigen politischen Gemeinde möglich, weil der Ort des eigenen Hausstandes nicht identisch mit der politischen Gemeinde ist. Dies stellt das Finanzgericht (FG) Hamburg klar. In dem zu beurteilenden Sachverhalt versagte das Gericht allerdings die steuerliche Anerkennung eines zusätzlichen Haushalts.
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