Nur teilweiser Vorsteuerabzug für Sportwagen
Nicht die komplette Vorsteuer gibt es zurück, wenn ein Ferrari als Geschäftswagen genutzt wird. Die Kosten für den Sportwagen berühren die Lebensführung des Steuerpflichtigen und sind zumindest anteilig unangemessen, so das Finanzgericht Baden-Württemberg.
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