Steuern

Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse

Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse

Erstattungen von Krankenkassen im Rahmen eines Bonusprogramms mindern nicht die als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz vom 28.4.2015, 3 K 1387/14).
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