Sonderausgabenabzug bei Bonuszahlungen der Krankenkasse
Erstattungen von Krankenkassen im Rahmen eines Bonusprogramms mindern nicht die als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge. Dies entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG Rheinland-Pfalz vom 28.4.2015, 3 K 1387/14).
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