Höhe des Privatanteils beim Firmenwagen noch zeitgemäß?
Arbeitnehmer müssen seit 1996 für die private Nutzung eines vom Arbeitgeber kostenlos überlassenen Firmenwagens einen geldwerten Vorteil versteuern. Sofern kein Fahrtenbuch geführt wird, berechnet sich der geldwerte Vorteil pauschal mit monatlich einem Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs inklusive der Umsatzsteuer und der bei Erstzulassung enthaltenen Zusatzausstattung.
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