Recht

Schrottimmobilien – Schutz vor Mitternachtsnotaren

Schrottimmobilien – Schutz vor Mitternachtsnotaren

Der Verkauf von überteuerten Wohnungen an meist ahnungslose Anleger nahm die letzten Jahre überhand. Ins Zwielicht gerieten dabei immer öfter willfährige Notare, die zu jeder Tages- und Nachtzeit Kaufverträge beurkundeten, obwohl sie wussten, dass die Käufer keine Bedenkzeit zur Prüfung der Verträge hatten (sog. „Mitternachtsnotare“). Damit soll jetzt Schluss sein.
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