Business-Kleidung steuerlich nicht absetzbar
Aufwendungen für bürgerliche Kleidung sind nicht als Werbungskosten absetzbar, auch nicht anteilig. Das gilt auch dann, wenn es sich um Ausgaben für sogenannte "Business-Kleidung" handelt. Dies hat der Bundesfinanzhof erneut klarstellt (Beschluss vom 13.11.2013, VI B 40/13).
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