Recht

Ungehorsam gegen die elektronische Abgabepflicht

Ungehorsam gegen die elektronische Abgabepflicht

Seit 2017 sind auch Selbstständige mit Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 € verpflichtet, ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung („EÜR“) elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Doch so mancher Selbstständige möchte sich mit dieser Pflicht nicht anfreunden – und beruft sich auf eine „unzumutbare Härte“.
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