Doppelte Haushaltsführung
Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben einem Hauptwohnsitz am privaten Wohnort noch einen Zweitwohnsitz am Beschäftigungsort unterhält. Die Kosten für die Zweitwohnung kann er dann grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich geltend machen.
Mehr Informationen