Steuerabzug für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Das Anwendungsschreiben zur Regelung des Steuerabzugs für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen wurde vom Bundesfinanzministerium aktualisiert. Gesetzlich geregelt sind die Voraussetzungen in § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Aufgrund verschiedener Urteile der Finanzgerichte war die umfassende Überarbeitung des Schreibens aus dem Jahr 2014 erforderlich geworden.
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