Kaufpreisaufteilung bei Grundstückserwerb
Beim Erwerb eines bebauten Grundstücks hat die Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden sowie auf das Gebäude anhand der im Sachwertverfahren ermittelten Verkehrswerte zu erfolgen. Das Finanzgericht Düsseldorf bestätigte die Auffassung des Finanzamtes in seinem Urteil vom 19.01.2016 (Az.: 13 K 1496/13 E).
Mehr Informationen