Aufwendungen für eine Feier abzugsfähig
Ausgaben für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass können hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abgezogen werden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat befunden (Az: VI-R-46/14), dass Aufwendungen eines Arbeitnehmers für eine Feier aus beruflichem und privatem Anlass hinsichtlich der Gäste aus dem beruflichen Umfeld als Werbungskosten abziehbar sind.
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