Arbeitsrecht – Rechtsvorschriften für Arbeitnehmer aus anderen Ländern
Grundsätzlich gelten für Personen aus anderen Ländern, die in der Bundesrepublik Deutschland einer Beschäftigung nachgehen, die gleichen Vorschriften über die soziale Sicherheit wie für deutsche Arbeitnehmer. Arbeitgeber, die einen ausländischen Arbeitnehmer als Minijobber beschäftigen, sind verpflichtet, Meldungen an die Minijob-Zentrale zu erstatten.
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