Unterjähriger Wechsel zum Fahrtenbuch nicht statthaft
Für ein und dasselbe Fahrzeug kann ein Arbeitnehmer unterjährig nicht von der sogenannten Ein-Prozent-Regelung zur Fahrtenbuchmethode wechseln. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jüngst ergangenen Urteil klargestellt.
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