Reparatur Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung
Eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt § 35 a EStG bei der Beauftragung von Handwerkern für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Von den Kosten werden 20 % anerkannt, höchstens aber 1.200 € jährlich.
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