Steuererklärung nur noch elektronisch
Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften müssen ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet haben. Dies stellte das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Urteil klar (Urt. vom 23.03.2016, Az.: 7 K 3192/15).
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