Steuern

Längerer Prüfungszeitraum bei Betriebsprüfungen statthaft

Längerer Prüfungszeitraum bei Betriebsprüfungen statthaft

Wird ein Betrieb geprüft, so umfasst der Prüfungszeitraum regelmäßig die drei letzten Geschäftsjahre. Finanzämter dürfen jedoch auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn erhebliche Steuermehreinnahmen zu erwarten sind oder der Verdacht einer Steuerstraftat besteht.
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