Kosten für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungskosten
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH), der das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug definiert gehalten hatte, beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine "Klarstellung.
Mehr Informationen