Steuern

Kosten für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungskosten

Kosten für Erststudium auch in Zukunft keine Werbungskosten

Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Nach Urteilen des Bundesfinanzhofes (BFH), der das bisherige Abzugsverbot für nicht klar genug definiert gehalten hatte, beschlossen die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP eine "Klarstellung.
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Steuern

Erststudienkosten als Musterverfahren vor dem BFH

Erststudienkosten als Musterverfahren vor dem BFH

Der Bund der Steuerzahler unterstützt ein Musterverfahren zur steuerlichen Behandlung von Studienkosten beim Bundesfinanzhof. Die obersten deutschen Steuerrichter sollen klären, ob Kosten für ein Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten bei der Steuer geltend gemacht werden können.
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