Steuern

Längerer Prüfungszeitraum bei Betriebsprüfungen statthaft

Längerer Prüfungszeitraum bei Betriebsprüfungen statthaft

Wird ein Betrieb geprüft, so umfasst der Prüfungszeitraum regelmäßig die drei letzten Geschäftsjahre. Finanzämter dürfen jedoch auch mehr als drei Steuerjahre prüfen, wenn erhebliche Steuermehreinnahmen zu erwarten sind oder der Verdacht einer Steuerstraftat besteht.
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Steuern

Vorsteuerkürzung bei nichtunternehmerischen Ehegatten

Vorsteuerkürzung bei nichtunternehmerischen Ehegatten

Einem Unternehmer steht nur der hälftige Vorsteuerabzug zu, wenn die Leistung auch gegenüber seiner Ehegattin erbracht wird, die selbst nicht unternehmerisch tätig ist. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden (Urt. v. 13.12.2013, Az. 1 K 2947/11 U). Allerdings hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
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