Zinsen aus Steuererstattungen sind steuerpflichtig
Zinsen, die das Finanzamt aufgrund von Einkommensteuererstattungen an den Steuerpflichtigen zahlt (sogenannte Erstattungszinsen), unterliegen der Einkommensteuer. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden (BFH, Urteil vom 12.11.2013, VIII R 36/10). Vor ein paar Jahren hatte er dies noch anders gesehen (Urteil vom 15.06.2010, VIII R 33/07) gesehen.
Mehr Informationen