Steuern

Reparatur Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Reparatur Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt § 35 a EStG bei der Beauftragung von Handwerkern für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Voraussetzung ist, dass die Leistungen im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten. Von den Kosten werden 20 % anerkannt, höchstens aber 1.200 € jährlich.
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Nur begrenzte Steuerermäßigung für Haushaltshilfe

Nur begrenzte Steuerermäßigung für Haushaltshilfe

Die Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse umfasst nicht die Aufwendungen für die Vermittlung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses. Dies stellt das Finanzgericht Köln klar (Urt. vom 21.10.2015, Az.: 3 K 2253/13). Die Klägerin hatte einer Agentur den Auftrag erteilt, ihr eine Haushaltshilfe zu vermitteln, die ihre Wohnung reinigen sollte.
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Steuerabzug für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Steuerabzug für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen

Das Anwendungsschreiben zur Regelung des Steuerabzugs für Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen wurde vom Bundesfinanzministerium aktualisiert. Gesetzlich geregelt sind die Voraussetzungen in § 35a Einkommensteuergesetz (EStG). Aufgrund verschiedener Urteile der Finanzgerichte war die umfassende Überarbeitung des Schreibens aus dem Jahr 2014 erforderlich geworden.
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