Steuern

Wichtige Steueränderungen ab 2016

Wichtige Steueränderungen ab 2016

Ab dem 01.01.2016 erhöht sich der Grundfreibetrag um 180 € auf 8.652 €. Als Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,48 % angehoben. Dies entspricht der kumulierten Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015. Ab 2016 führt dies zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.
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Recht

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2016

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2016

Bereits im Jahr 2014 wurde die BAföG-Reform verabschiedet. Die BAföG-Bedarfssätze wurden um 7 % angehoben. Ebenfalls um 7 % wurden die BAföG-Freibeträge (Freibeträge vom Einkommen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner, Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden sowie Freibeträge vom Vermögen des Auszubildenden) erhöht.
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