Steuern

Wichtige Steueränderungen ab 2016

Wichtige Steueränderungen ab 2016

Ab dem 01.01.2016 erhöht sich der Grundfreibetrag um 180 € auf 8.652 €. Als Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,48 % angehoben. Dies entspricht der kumulierten Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015. Ab 2016 führt dies zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.
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Recht

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2016

Recht, Wirtschaft und Soziales – Änderungen ab 2016

Bereits im Jahr 2014 wurde die BAföG-Reform verabschiedet. Die BAföG-Bedarfssätze wurden um 7 % angehoben. Ebenfalls um 7 % wurden die BAföG-Freibeträge (Freibeträge vom Einkommen der Eltern/Ehegatten/Lebenspartner, Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden sowie Freibeträge vom Vermögen des Auszubildenden) erhöht.
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Recht

Recht, Wirtschaft und Soziales - Änderungen ab 2018

Recht, Wirtschaft und Soziales - Änderungen ab 2018

- Ab dem 1. Januar 2018 gilt nun branchenunabhängig der gesetzliche Mindestlohn ohne jedwede Einschränkungen. Liegen die Tarifverträge unter dem Mindestlohn, sind sie unwirksam. Da die Mindestlohnkommission den Mindestlohn alle zwei Jahre festlegt, beträgt er auch für das Jahr 2018 erneut 8,84 € brutto.
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