Wichtige Steueränderungen ab 2016
Ab dem 01.01.2016 erhöht sich der Grundfreibetrag um 180 € auf 8.652 €. Als Ausgleich der 2014 und 2015 entstandenen kalten Progression werden zusätzlich die Eckwerte des Steuertarifs um 1,48 % angehoben. Dies entspricht der kumulierten Inflationsrate der Jahre 2014 und 2015. Ab 2016 führt dies zu einer zusätzlichen Steuerentlastung.
Mehr Informationen