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Neue Eigenheim-Förderung für Familien - Nachfolger des Baukindergelds
Seit dem 01.06.2023 gibt es das Neubau-Förderprogramm Wohneigentum für Familien mit geringen und mittleren Einkommen (WEF). Die Voraussetzungen sind streng und jedenfalls in Ballungsräumen wird der Traum vom Eigenheim damit nicht geebnet. Die WEF-Förderung erhalten Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 €. Für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt kommen 10.000 € beim erlaubten Einkommen dazu. Antragsteller dürfen nicht bereits über Wohneigentum verfügen, selbst also kein eigenes Haus bzw. keine eigene Wohnung besitzen. Auch der Bezug von Baukindergeld in der Vergangenheit ist schädlich. Gefördert werden nur Neubauten und Ersterwerbe in Deutschland, die außerdem selbst zu Wohnzwecken genutzt werden müssen. Als Ersterwerb gilt ein Kauf bis maximal ein Jahr nach der Bauabnahme. Nicht gefördert werden der Kauf von Grundstücken, Zweitwohnungen und Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern. Die förderfähigen Neubauten müssen als Effizienzhaus 40 (EH 40) errichtet werden. Das bedeutet: Das Gebäude darf nur 40% der Energie verbrauchen, die ein Standardhaus benötigt. Um das zu erreichen, ist unter anderem eine sehr gute Wärmedämmung von Außenwänden, Dach und Bodenplatte erforderlich, außerdem Dreifachverglasung und eine Minimierung der Wärmebrücken. Zudem müssen die neuen Häuser oder Wohnungen spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten.
Sie dürfen auch nicht mit Gas, Öl oder Biomasse beheizt werden. Damit die Voraussetzungen hinsichtlich der Energieeffizienz eingehalten werden, muss für die Beantragung der WEF-Förderung und die Begleitung des Bauvorhabens ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden. Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Kredit, der abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder zwischen 140.000 € und 240.000 € beträgt. Der Zinssatz liegt zum Programmstart bei 1,25% effektivem Jahreszins für einen Kredit mit bis zu 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung. Nach Auskunft des
Bundesfinanzministeriums sollen circa 75% der Haushalte in Deutschland antragberechtigt sein. Klingt erst mal gut, aber insbesondere in Städten und Ballungsgebieten sind die Immobilienpreise ohnehin schon sehr hoch – und die Forderung, ein EH40-Haus zu bauen, macht das Bauvorhaben sicherlich nicht günstiger.
14.07.2023
© Steueranwalt Disqué ®
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