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Steuern
In der Gastronomie endet die ermäßigte Umsatzsteuer Ende 2023
Seit dem 01.07.2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurantdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent – ausgenommen sind Getränke. Da die Umsatzsteuersenkung bis Ende 2023 befristet ist und sich keine politische Mehrheit für eine Fortsetzung finden dürfte, endet die Ermäßigung zu Jahresultimo. Trotz nach wie vor hoher Energie- und Einkaufspreise wird sich die Gastronomie damit abfinden müssen. Von der Umsatzsteuersenkung profitieren neben Restaurants und Gaststätten auch andere Bereiche wie Catering-Unternehmen, der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien und Metzgereien, soweit sie mit der Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen sonst (also vor Corona-Zeiten) Umsätze zum normalen Umsatzsteuersatz erzielt haben. Ursprünglich sollte die befristete Senkung der Umsatzsteuer die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die Gastronomie- und Lebensmittelbranche abmildern - zwischenzeitlich spielen jedoch auch die gestiegenen Energiepreise eine Rolle für die Steuersenkung. Doch wer profitiert von der Steuersenkung?
Entweder werden tatsächlich die Preise gesenkt, damit mehr Gäste Biergärten, Restaurants, Lokale etc. besuchen. Durch erhöhte Umsätze sind dann im Idealfall mehr Einnahmen bei den Gastronomen zu verzeichnen. Oder die Preise bleiben gleich, die Gastwirte haben weniger Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und die Erträge steigen, der Gewinnanteil vergrößert sich also. Letzteres ist der Weg, den die meisten Betriebe bisher gegangen sind und vermutlich auch weiter gehen werden. Preissenkungen sind jedenfalls derzeit nicht in Mode.
14.07.2023
© Steueranwalt Disqué ®
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