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Steuern
Steuerliche Erleichterungen für freiwillige Helfer in Impfzentren
Schon in den Jahren 2020 und 2021 hatten freiwillige Helfer in den Impf-und Testzentren Anspruch auf Gewährung eines Übungsleiterfreibetrages.
Wer direkt an Impfung oder Testung beteiligt ist (auch in Aufklärungsgesprächen) kann einen Freibetrag in Anspruch nehmen.
Der Freibetrag betrug 2.400 € im Jahr 2020 und wurde ab dem Jahr 2021 auf 3.000 € jährlich erhöht. Die Begünstigung wird auch im Jahr 2022 gewährt.
Wer sich in der Verwaltung und Organisation von Impf- und Testzentren engagiert hat Anspruch auf den Ehrenamtsfreibetrag. Dieser betrug 720 € im Jahr 2020 und erhöhte sich ab dem Jahr 2021 auf 840 €. Beide Freibeträge werden nur für nebenberufliche Tätigkeiten gewährt. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Tätigkeit nicht mehr als ein Drittel der Gesamtarbeitszeit ausmacht und die Wochenarbeitszeit höchstens 14 Stunden beträgt.
Die Freibeträge können nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden, bei mehreren Tätigkeiten sind die Einnahmen zusammenzurechnen. Beide Begünstigungen, also der Übungsleiterfreibetrag einerseits und die Ehrenamtspauschale andererseits, sind nebeneinander möglich.
14.07.2022
© Steueranwalt Disqué ®
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