Steuern

Steuererklärungen: Darauf achten die Finanzämter besonders

Die Oberfinanzdirektionen (OFD) veröffentlichen alljährlich die Prüfungsschwerpunkte ihrer Finanzämter. Wer eine Steuererklärung einzureichen hat, sollte wissen, worauf die Finanzämter besonders achten.
Beziehen Steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, so prüfen die Finanzämter besonders penibel die Gewinnerzielungsabsicht bzw. das Vorliegen einer sogenannten  „Liebhaberei“. Sind langjährige Verluste entstanden, haken die Finanzämter gerne nach und fordern Auskunft, wie man sich zukünftig zu verhalten gedenke. Falsche Einlassungen können dabei teuer werden, da sich die Finanzämter nicht scheuen, auch in der Vergangenheit erlassene Steuerbescheide rückwirkend zu ändern.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung der steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen. Da hier regelmäßig viel Geld fließt, steht dieses Thema auch bei der Finanzverwaltung im Fokus.

Steuererklärungen: Darauf achten die Finanzämter besonders

Auch die Begünstigung nicht entnommener Gewinne bei Personenunternehmen (§ 34a EStG) wird von den Finanzämtern genauer unter die Lupe genommen, da die Vorschrift extrem kompliziert ist und umfassenden Beratungsbedarf erfordert.

22.03.2022
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