Steuern

Anstieg der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Das Statistische Bundesamt hat veröffentlicht, wie viel der Fiskus im Jahr 2020 von vererbtem und verschenktem Vermögen abbekommen hat. Im Jahr 2020 haben die Finanzverwaltungen in Deutschland Vermögensübertragungen durch Erbschaften und Schenkungen in Höhe von 84,4 Milliarden € veranlagt. Das steuerlich berücksichtigte geerbte und geschenkte Vermögen stieg damit um 5,9% gegenüber 2019, die festgesetzte Erbschaft- und Schenkungsteuer erhöhte sich um 19,4% auf 8,6 Milliarden €, davon 6,8 Milliarden € Erbschaftsteuer und 1,8 Milliarden € Schenkungsteuer. Vererbt und verschenkt wurde allerdings viel mehr: In der Statistik können nicht alle Erbschaften und Schenkungen berücksichtigt werden, da die meisten Erbschaften, Vermächtnisse und Schenkungen innerhalb der Freibeträge liegen. Für diese wird in der Regel keine Steuer festgesetzt, sodass sie in der Statistik nicht auftauchen. Ein kurzer Überblick, wie die Erbschaftsteuer berechnet wird: Zur Berechnung der Erbschaftsteuer werden zunächst die Werte aller Vermögensgegenstände addiert, die auf den Erben übergehen. Davon werden die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen.

Anstieg der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Aber nicht alles, was den oder die Erben Geld kostet, gehört zu den Nachlassverbindlichkeiten. Die Höhe der Freibeträge und die Steuerklasse, nach der die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungsteuer ermittelt wird, hängen ab vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser/Schenker und dem Erben/Beschenkten. Faustformel: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher die Freibeträge. Die Steuersätze hängen ab von der Höhe des Erwerbs und reichen von 7% in der Steuerklasse I bis zu 50% in der Steuerklasse III. Die Finanzämter können von jedem an einer Schenkung Beteiligten bzw. von jedem potentiellen Erben die Abgabe einer Erbschaft-/Schenkungsteuererklärung verlangen, auch dann, wenn die Freibeträge voraussichtlich nicht überschritten werden.


13.09.2021
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