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Steuern
Richtig Spenden
Das Jahresende ist häufig Spendenzeit. Häufig wird nach Katastrophen gespendet, aber auch für Kinder in Not oder andere gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Geht das Geld an steuerbegünstigte Spendenorganisationen, berücksichtigt das Finanzamt die Spende als Sonderausgabe. Spender können bis zu 20 Prozent ihrer jährlichen Einkünfte steuerbegünstigt spenden, brauchen hierfür aber Belege. Für Einzahlungen, die nach Katastrophen auf anerkannten Sonderkonten eingehen, reichen Belege über die Bareinzahlung oder die Buchung bei der Bank. Bei Überweisungen per Online-Banking akzeptiert das Finanzamt auch Computerausdrucke. Ebenso leicht zu belegen sind Spenden bis zu 200 € an gemeinnützige Organisationen auf vorgedruckten Überweisungsträgern.
Hier benötigen Spender aber zusätzlich eine Bescheinigung mit Angaben wie dem steuerbegünstigten Zweck, der Befreiung von der Körperschaftsteuer und der Einzahlung der Spende. Eine Zuwendungsbestätigung nach amtlichem Muster wird von den Finanzämtern stets akzeptiert.
© Steueranwalt Disqué
26.12.2013
www.disque.de