Steuern

Zusatzleistungen für Arbeitnehmer

Steuerbegünstigte Zusatzleistungen sind gut für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Angesichts der komplizierten Regeln ist jedoch Vorsicht geboten, um dem Finanzamt keine offene Flanke zu bieten. Während bei klassischen Lohnerhöhungen Steuern und Sozialabgaben anfallen, kommen steuerfreie oder steuerbegünstigte Zusatzleistungen fast komplett bei den Mitarbeitern an — und der Arbeitgeber kann sie häufig als Betriebsausgaben absetzen. Zwar hat der Gesetzgeber die Steuerbefreiungen in den letzten Jahren stark eingeschränkt, doch es gibt noch viele Möglichkeiten. Achtung: Steuerfrei oder steuerbegünstigt bleiben nur Leistungen, die kein Lohnbestandteil sind, sondern zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Trotz schärferer Regeln bleiben Dienstwagen interessant. Überlässt der Arbeitgeber ein Auto zur betrieblichen und privaten Nutzung, hat der Mitarbeiter einen geldwerten Vorteil. Dafür fallen Steuern und Sozialabgaben an. Die Höhe des Vorteils wird mit der Ein-Prozent-Methode oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt. Darf der Beschäftigte ein betriebliches Datenverarbeitungsgerät privat nutzen, muss er den daraus entstehenden Vorteil nicht versteuern. Das gilt etwa für Smartphones oder Tablets, aber auch für Faxgeräte — egal, ob im Betrieb, im Auto oder in der Wohnung. Bezahlt der Firmenchef die Verbindungsentgelte, ist dies ebenfalls steuer- und sozialabgabenfrei. Aufwendungen des Arbeitgebers zur Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder sind grundsätzlich eine Zusatzleistung.

Zusatzleistungen für Arbeitnehmer

Das gilt für die Betreuung im firmeneigenen oder im externen Kindergarten ebenso wie für vergleichbare Einrichtungen, etwa Kitas. Ihre Kosten müssen die Mitarbeiter mit Belegen nachweisen. Zuschüsse zu Gesundheitskursen bleiben steuer- und sozialabgabenfrei. Ein Mitarbeiter darf Angebote im Wert von 500 € jährlich nutzen, etwa für Wirbelsäulengymnastik, Stressprävention oder Ernährungslehrgänge. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios sind jedoch nicht als Zusatzleistung deklarierbar.  Der Betrieb darf bis zu 44 € monatlich für ein Jobticket im öffentlichen Nahverkehr oder für Tanken bezahlen. Ist der Betrag nur einen Cent höher, wird er voll steuerpflichtig. Dienstlich erflogene Bonusmeilen darf der Arbeitnehmer in Absprache mit dem Chef bis zum Gegenwert von 1.080 € im Jahr steuerfrei nutzen.

© Steueranwalt Disqué
26.12.2013
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