Steuern

Abgeltungsteuer ab 2013 - das Wichtigste im Überblick

Das Bundesfinanzministerium hat einen neuerlichen Anwendungserlass zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Für Privatanleger sind folgende Punkte wichtig:  1. Verluste, die dem pauschalen Steuersatz unterliegen, dürfen nicht mit positiven Erträgen aus Kapitaleinkünften verrechnet werden, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.  2. Der Sparer-Pauschbetrag ist nur zu  berücksichtigen, wenn nach Verrechnung sämtlicher positiver und negativer Kapitaleinkünfte eines Jahres ein positives Ergebnis verbleibt.  3. Die Abgeltungsteuer ist keine tarifliche Steuer. Ermäßigungen, die - wie zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen - an die tarifliche Einkommensteuer anknüpfen, können nicht mindernd abgesetzt werden.  4. Ein Antrag auf Günstigerprüfung ist nur bis zur Bestandskraft des betreffenden Einkommensteuerbescheids statthaft.  5. Banken ist die Anrechnung ausländischer Quellensteuer untersagt, wenn im betreffenden Staat ein Anspruch auf teilweise oder vollständige Erstattung besteht, beispielsweise bei Dividenden spanischer Aktien.

Abgeltungsteuer ab 2013 - das Wichtigste im Überblick

  6. Korrekturen beim Kapitalertragsteuerabzug darf eine Bank nur mit Wirkung für die Zukunft vornehmen.  7. Sogenannte All-in-Fee (pauschales Entgelt bei Kreditinstituten, das auch die Transaktionskosten umfasst) wirken sich steuermindernd jedenfalls dann aus, wenn im Vermögensverwaltungsvertrag festgehalten ist, wie hoch das pauschale Entgelt ausfällt.

©  Steueranwalt Disqué
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18.12.2012