Steuern

Steueränderungen ab 2013

Minijob  -  Ab Januar 2013 dürfen Minijobber mehr steuerfrei verdienen. Die Grenze steigt um 50 € von 400 € auf dann 450 € im Monat. Neu ist auch, dass Minijobber Ansprüche in der Rentenversicherung erwerben können. Je nach Arbeitgeber beträgt ihr Beitragsanteil in der gesetzlichen Rentenversicherung entweder 13,9 Prozent als Minijobber in einem Privathaushalt (die restlichen 5 Prozent übernimmt der private Arbeitgeber) oder 3,9 Prozent für alle anderen (der Arbeitgeber übernimmt dann die restlichen 15 Prozent). Hinweis: Rentenversicherte Minijobber können zukünftig von der Riester-Förderung profitieren, auch deren Ehegatten. Weitere Infos hierzu gibt es auf der Website der Minijobzentrale.
Steuerkarte  -  Arbeitnehmer sollten sich darauf einstellen, dass die Arbeitgeber demnächst die Lohnabrechnungen auf elektronischen Lohnsteuerkarten erbringen ("ELStAM"). Nachdem der Start dafür bereits zweimal verschoben wurde, geht es 2013 nun endlich los. Wann die alten Lohnsteuerkarten oder Ersatzbescheinigungen endgültig ausgedient haben, können die Arbeitgeber selbst entscheiden. Insoweit existieren Übergangsfristen. Auf jeden Fall muss die Umstellung aber bis Ende 2013 erfolgt sein.

Steueränderungen ab 2013

Freibeträge  -  Wer bisher Freibeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder erwachsene Kinder auf seiner Lohnsteuerkarte hatte, muss die Freibeträge beim Finanzamt neu beantragen. Denn sie werden nicht automatisch auf der elektronischen Steuerkarte übernommen. Ein Antrag bei der Behörde ist auch dann erforderlich, wenn Ehepartner ihre Lohnsteuerklassen wechseln bzw. anders kombinieren wollen.
Elektroautos  -  Fahrer von Autos, die mit reinem Elektroantrieb oder mit Brennstoffzelle fahren, sind ab 2013 zehn Jahre steuerbefreit anstatt bisher nur fünf Jahren. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge mit einer Erstzulassung in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2015.

 

©  Steueranwalt Disqué
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18.12.2012