Newsletter
Top Schlagworte
Top Artikel
Steuern
Bewirtungsaufwand rechtssicher dokumentieren
Werden aus geschäftlichem Anlass Geschäftspartner, Kunden oder Patienten zum Essen eingeladen, können 70 % der nachgewiesenen, angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgaben steuermindernd in Abzug gebracht werden. Die im Bewirtungsbeleg ausgewiesene Umsatzsteuer erhalten Vorsteuerabzugsberechtigte zu 100 % vom Finanzamt erstattet. Für den Nachweis der entstandenen Kosten wird jedoch ein ordnungsgemäßer Bewirtungsbeleg benötigt. Und hier beginnen zumeist die Probleme. Der Gesetzgeber hat in der Vergangenheit beinahe jährlich die inhaltlichen Anforderungen an Bewirtungsbelege verschärft, sodass man schnell den Überblick verliert.
Sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Angaben müssen jedoch auf dem Bewirtungsbeleg enthalten sein – ansonsten wird bares Geld verschenkt. Das Muster eines rechtssicheren Bewirtungsbeleges können Sie bei Steuerfachwalt Disqué anfordern. Senden Sie hierzu eine E-Mail an rechtsanwalt@disque.de mit dem Vermerk: „Bewirtungsbeleg“.
1