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Aktien (Glossar)
Bei Aktien, die dem Privatvermögen zuzurechnen sind, galt bis zum 31.12.2008 das sog. Halbeinkünfteverfahren mit der Konsequenz, dass von einem Dividendenertrag oder einem steuerpflichtigen Kursgewinn von einem EURO lediglich 50 Cent zu versteuern waren. Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 % kam es sonach zu einer Steuerlast von 20 Cent. Ab dem 01.01.2009 entfällt das Halbeinkünfteverfahren. Die Steuerbelastung für Dividendenerträge oder Kursgewinne beträgt ab dem Jahr 2009 generell 25 % oder 25 Cent von einem EURO, unabhängig von der Haltedauer. Beträgt die Beteiligung mehr als 1 Prozent, wird bei Veräußerungen zukünftig das Teileinkünfteverfahren angewendet. Es bleiben dann 40 Prozent steuerfrei. Verluste aus Aktienverkäufen können künftig nur noch mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (sog. "Einzäunung"). Verluste aus Aktienverkäufen, die aufgrund der bis zum 31.12.2008 geltenden Spekulationsfrist von 12 Monaten entstanden sind, können bis zum Jahr 2013 mit Veräußerungsgewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden.
Darüber hinaus können diese Verluste zeitlich unbegrenzt mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (z.B. Gewinne aus Grundstücksgeschäften) verrechnet werden.
© Thomas M.R. Disqué
05.11.2008
http://www.disque.de/
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