Glossar

Werbungskosten (Glossar)

Werbungskosten sind Aufwendungen oder Ausgaben, die dem Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen dienen. Zur Ermittlung der Steuer können abzugsfähige Werbungskosten von den Einnahmen abgezogen werden. Zu den Werbungskosten bei Einnahmen aus Kapitalvermögen zählen insbesondere die Kontoführungs- und Depotgebühren. Der Werbungskosten-Pauschbetrag und der Sparer-Freibetrag werden zusammengefasst und ab dem 01.01.2009 als Sparer-Pauschbetrag bezeichnet. Der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ab dem 01.01.2009 nicht mehr statthaft. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 801 EURO für Ledige. Werden Ehegatten gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt, beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.602 EURO. Betragen die Einkünfte aus Kapitalvermögen im Steuerjahr voraussichtlich nicht mehr als 801 bzw. 1.602 EURO, können Steuerpflichtige bei ihrem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag stellen.


© Thomas M.R. Disqué
05.12.2008
www.disque.de


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