Glossar

Übergangsregelungen (Glossar)

Für eine Übergangszeit unterliegen Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere dem Bestandschutz, sofern diese Kapitalanlagen vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Etwaige Kursgewinne bei Veräußerung dieser Kapitalanlagen bleiben zukünftig steuerfrei, falls die einjährige Behaltefrist eingehalten wurde. Für Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 angeschafft werden, fällt unabhängig von der Haltedauer Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge und Kursgewinne an. Dies gilt auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Sonderregelungen gelten für Risiko-Zertifikate. Es handelt sich hierbei um Zertifikate, bei denen weder ein Ertrag noch die Rückzahlung des Kapitals zugesichert werden. Wurden die Risiko-Zertifikate vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne steuerfrei, sofern die einjährige Behaltefrist eingehalten wurde. Wurden die Risiko-Zertifikate ab dem 15.03.2007 erworben, können diese nach Ablauf der einjährigen Behaltefrist nur dann steuerfrei veräußert werden, wenn ein etwaiger Veräußerungserlös dem Steuerpflichtigen noch vor dem 01.07.2009 zugeflossen ist.


© Thomas M.R. Disqué
04.12.2008
www.disque.de


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